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Waldgesetz: Ende der Kontroversen ?

Im Sommer 2012 wurde die Öffentlichkeit mit einer massiven Kampagne der organisierten Mountainbiker konfrontiert.Im Vorfeld der Novellierung des hessischen Wald-Gesetzes hatten sie eine Unterschriftenaktion initiiert, die ein breites Medienecho fand. Die Radsport-Verbände sahen in der vorgesehenen Einschränkung der Fahrrad-Nutzung einen Angriff auf den freien Zugang zum Wald.

Der Gesetzentwurf war "handwerklich" schlecht gemacht. Seine missverständlichen Formulierungen machten es den Fahrrad-Funktionären leicht, das Horror-Szenario zugesperrter Wälder zu verbreiten. Reiter und Radler, so hieß es, dürften nur noch auf breiten Schotterpisten durch den Forst. Alles andere sei dicht.

Die Fehlinterpretation hatte sich das Umweltministerium selbst zuzuschreiben, hatte es doch die erforderliche Wegebreite für Reiter- und Bike-Trails nicht einfach in Metern definiert, sondern ausgerechnet mit den Abmessungen eines "nicht geländegängigen, zweispurigen Fahrzeugs", das bekanntlich auf Forstwegen nichts zu suchen hat. Daher berichteten die Medien dann prompt, Radler und Reiter seien nur noch auf Pisten zugelassen, auf denen gängige Autos unterwegs sein dürfen. Damit wären die Wälder tatsächlich zugesperrt.


 

Parteien und Verbände steigen ein

In einer Stellungnahme kritisierten dann auch die GRÜNEN im hessischen Landtag die Untauglichkeit der Novelle. Die Beschränkung des Radfahrens auf breitere Forstwege hielten sie für überzogen. Interessenskonflikte von Waldnutzern wollten sie lokal und fallspezifisch geregelt gewissen – nicht durch landesweite Verbote. Sie riefen alle Waldnutzer zur Rücksichtnahme auf. Auf dieser Linie lag auch die Resolution „Rücksichtnahme im Wald“, mit der sich bereits Anfang August Naturschutz- und Jagdverbände zu Wort gemeldet hatten. Auch der ÖJV Hessen gehörte zu den Unterzeichnern.

Anders als die Grünen, wollten die Verbände allerdings, dass traditionelle Fußpfade und schmale Wanderwege von den Querbeet-Bikern nicht als "single trails" genutzt werden. Sie sollten ausschließlich zu Fuß begangen werden.

„Runder Tisch“ einigt sich auf Leitlinien

Mitte September lud die Umweltministerin die streitenden Verbände zu einem ersten "Runden Tisch". Dort konnten die missverständlichen Passagen und Fehlinterpretationen weitgehend ausgeräumt werden. Der ÖJV Hessen hatte sich an der Formulierung der neuen "Leitlinien" beteiligt.

Bei einem zweiten Treffen des „Runden Tisches“ im Oktober einigten sich Radfahrer, Reiter, Naturschützer, Waldbesitzer und Jäger auf präzise Formulierungen, die aus den „Leitlinien“ vom September abgeleitet wurden.

Betretungsrecht und Wegenutzung waren bislang die strittigsten Themen der Novelle. Man verabschiedete nun genauere Definitionen, die sich u.a. im § 15 Absatz 2 niederschlugen:

„Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, die von Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.“

Damit wurde klargestellt, dass Rückegassen, Trampelpfade und von Mountainbikern querbeet erzeugte „free trails“ keine Waldwege im Sinne des Gesetzes sind. Sie dürfen daher weder von Fahrzeugen noch von Reitern genutzt werden. Welche Waldwege zu schmal sind, um einen „gefahrlosen Begegnungsverkehr“ zu gewährleisten, soll jeweils vor Ort beurteilt werden. Sie wären für Radler und Reiter ebenfalls tabu.

Das Gesetz wurde 2013 im Landtag verabschiedet.

Gerd Bauer