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Zaghafter Schritt in die richtige Richtung

Hessens neue Schalenwildrichtlinie ist nur ein zaghafter Schritt. Auch wenn die Richtung stimmt, ist der für den Wald so notwendige „große Wurf“ leider ausgebliebenen.

Vorrangiges Ziel der Hege und Bejagung des Schalenwildes in Hessen bleibt die Erhaltung gesunder, altersklassenmäßig ausgewogener Wildbestände in einem verträglichen Miteinander von Flur, Wald und Wild. Heeres Ziel im Nebel nicht zählbarer Wildvorkommen! Schade, dem Erhalt ökologisch hochwertiger Lebensräume wird nicht deutlich der Vorrang gegeben. Traurig: nur vorkommende Hauptbaumarten wird im Wald ein ungeschütztes Aufwachsen zugestanden, von der Verantwortung für seltenere Baumarten, für Sträucher, Kräuter und den damit verbundenen Lebensgemeinschaften wird der hessische Jäger gänzlich entbunden. Es bleibt wie es ist: Wo Eigentümer nicht selbst die Jagd beeinflussen können, wachsen reichhaltig gemischte Wälder nur hinter Draht und Kunststoff!

Mit dem Festhalten an Rückrechnungsmodellen und Altersschätzungen von Schalenwildpopulationen gibt sich das Ministerium erneut dem Trugschussaus hin, Wildbestände seien zahlenmäßig erfassbar. Die Vergangenheit hat das Gegenteil gezeigt. Trotz erhöhter Abschüsse sind die Wilddichten in Hessen gestiegen. Wer dagegen ernsthaft einen ökologisch und ökonomisch reichen Wald möchte, muss die Wirkungen des Schalenwildes auf das Waldgefüge betrachten. Einzig Vegetationserhebungen (Verbiss- und Schälschäden, Pflanzen im Weisergatter) sind geeignete Instrumente. Ebenfalls erkenntnisreich: Befliegung von Wildtierlebensräumen mit Wärmebildkameras.

Festzuhalten ist aber auch, dass die neue Schalenwildrichtlinie (pdf; ca. 570 KB) den Zusammenhang zwischen Wilddichte und Waldentwicklung durchaus im Blick hat. Erstmals sind für Schäden durch Rot- und Rehwild (für Dam- und Muffelwild leider nicht) Toleranzen formuliert und Maßnahmen bei deren Überschreitung vorgesehen. Ein richtiger Schritt bei deutlich zu hohen Toleranzen und in der Wirkung strittigen Gegenmaßnahmen. Erst bei Überschreiten der Grenzwerte um das Doppelte wird die Richtlinie klar und konsequent.

Abgesehen vom Rehwild behalten wiederkäuende Trophäenträger – im Unterschied zu den weiblichen Artgenossen – vier Altersklassen. Eine Aufteilung in „Jung – Mittelalt – Alt“ wäre biologisch sinnvoll und jagdrechtlich völlig ausgereichend gewesen. Jetzt bleibt es beim „Kaffeesatzlesen“ – vor und nach dem Schuss - ob der Hirsch z. B. 5 oder 6 Jahre alt ist. Allerdings ist die Abschussrichtlinie in den Altersstufen beim Rotwild bemerkenswert offen gestaltet und nicht an die Trophäe gebunden. Damit ist ein Fehlabschuss kaum zu befürchten, die Jagd kann effektiv gestaltet werden. Fehlende Bestimmungen in der Abschussrichtlinie beim Damhirsch lassen eine Orientierung an der körperlichen Verfassung vermuten (Hegeziele sind gestrichen), bei den Muffelwiddern dagegen bleibt alles beim Alten (Festlegung von Hegezielen anhand der Trophäe).

Hilfreich ist die Empfehlung, beim Schwarzwild vermehrt auch Bachen zu erlegen. Wenig durchdacht scheint dagegen die Abschussgliederung nach Altersstufen, die – konsequent umgesetzt – die Schwarzwild-Bejagung eher behindert.

Lobenswert ist dagegen, dass die Abschussrichtlinie beim Rehwild sehr offen gehalten ist.

Die neue Richtlinie macht den enormen Handlungsbedarf bei der Bejagung in Hessen deutlich, das bei Wildschäden im Wald eine Spitzenposition einnimmt. 2018 waren 3% der Fichten und 0,8% der Buchen frisch geschält. Bei der Bundeswaldinventur (2012) wurde ermittelt, dass 24,3% aller ungeschützten jungen Bäume vom Schalenwild verbissen waren.

02.02.2019 / Stephan Boschen

 

Weitere Reaktionen

Die Traditionsjäger lehnen die neue Richtlinie ab, da ihnen die Abschussquoten bei erhöhten Waldschäden zu drastisch sind. Die Verluste der Forstwirtschaft seien kein Grund, mehr Schalenwild zu erlegen, so der LJV Hessen in der Presse. Dagegen haben ANW, BUND, IG BAU und ÖJV die Regelungen in einer gemeinsamen Pressemitteilung (pdf·280 KB) überwiegend positiv bewertet.

03.04.2019 / ÖJV Hessen