Aktuell

Die Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch

Informationen und Handlungsempfehlungen des ÖJV zur hochinfektiösen Schweinekrankheit „ASP“.

Foto: G. BauerDeutschland ist seit vielen Jahren schweinepestfrei. Weder die Klassische Schweinepest (KSP), noch die Afrikanische Schweinepest (ASP) kommen hier vor. Das soll auch so bleiben, denn die Krankheit hätte schwere Folgen für unsere Schwarzwildbestände und nicht zuletzt auch für Landwirte mit einem Schweinezucht- oder -mastbetrieb. Leider gibt es bei der Afrikanischen Schweinepest aber bislang keine Entwarnung. Ganz im Gegenteil. Die Informationen, die uns aus den osteuropäischen Staaten im Baltikum, aus Polen, Rumänien und seit Mitte letzten Jahres sogar aus unserem Nachbarstaat Tschechien erreichen, zeigen, wie schnell sich diese hochinfektiöse Krankheit ausbreiten kann und wie schwierig es ist, sie einzudämmen.

Nach 2014 ist es nun schon die zweite Ausbruchswelle innerhalb weniger Jahre. Im Januar 2017 wurden im Baltikum wieder an der ASP verendete Wildschweine gefunden. In Litauen, in der Nähe der Großstadt Kaunas (der zweitgrößten Stadt Litauens) wurde die Krankheit dann sogar in einem Großmastbetrieb festgestellt, in dem daraufhin rund 23.000 Tiere gekeult werden mussten. Im weiteren Verlauf des Jahres traten immer wieder Fälle bei Hausschweinen auf, in Rumänien, Polen und Moldawien gab es meist in Kleinbetrieben zahlreiche Ausbrüche. Sogar auf Sardinien gab es im Sommer 2017 mehrere infizierte Hausschweine (und Wildschweine). Die Anzahl der tatsächlich infizierten Hausschweine lag im Jahr 2017 bei etwa 250 Tieren. Aus veterinärhygienischen Gründen mussten aber mehrere 10.000 Tiere gekeult werden.

Sehr dramatisch sieht es auch bei den Wildschweinen aus. 2017 wurden insgesamt fast 3.900 Stück infiziertes und daraufhin verendetes Schwarzwild bestätigt. Die Dunkelziffer dürfte aber sehr viel höher liegen, denn gerade auch in angrenzenden Nicht-EU-Staaten, wie etwa in Weißrussland oder Moldawien liegen mangels eines entsprechenden Monitorings gar keine Zahlen vor. Auch ist es natürlich bei Wildtieren von Haus aus schwer, verendete oder infizierte Tiere überhaupt erst aufzufinden und eindeutig der Krankheit zuzuordnen. Oft sind es in einer Population auch nur einzelne Tiere, die gleichzeitig infiziert sind und das macht den Nachweis und das Monitoring dementsprechend noch schwieriger. Die aktuellen Ausbruchszahlen zeigen, dass auch weiterhin kein Grund zur Entwarnung gegeben werden kann: Allein Anfang 2018 waren es bereits insgesamt 1.777 Stück (Stand 20.3.2018) infizierte Schweine. Den Hauptanteil haben dabei die Wildschweine mit 1.751 Stück.

Foto: J. KellerDer Fall aus Tschechien, bei dem im Sommer 2017 bereits verendete, infizierte Wildschweine gefunden wurden, zeigte eindrucksvoll, dass das Virus binnen kürzester Zeit große Strecken zurücklegen kann. Außerdem wurde schnell klar, dass der Mensch bei der Verbreitung der Krankheit einen größeren Anteil haben kann, als zunächst angenommen. Es wird in diesem Fall vermutet, dass durch Speiseabfälle - vielleicht durch ein unachtsam weggeworfenes, kontaminiertes, ukrainisches Wurstbrot - das Virus über hunderte Kilometer weiter in die Nähe der tschechischen Stadt Zlin verbracht wurde. Beweisen lässt sich die Verbreitung durch das Wurstbrot als Vektor zwar nicht, obgleich eine Verbreitung durch den Menschen als gesichert gilt. Dies rüttelte somit nicht nur die örtlichen tschechischen Behörden, Landwirte und nicht zuletzt Jäger wach. Auch die bayerischen Schweinehalter und Jäger wurden nun aufmerksamer. Die ASP war nur noch etwa 300 km Luftlinie von Deutschland entfernt. Es war und ist immer noch möglich, dass sich innerhalb weniger Wochen oder im schlimmsten Fall sogar über Nacht das Virus nach Westen hin ausbreitet. Auch in Tschechien gibt es bislang keine Entwarnung. So wurden auch 2018 immer wieder infizierte Wildschweine innerhalb und leider auch außerhalb der Sicherheitszone aufgefunden.

Im Folgenden wird die seit Juli 2017 geltende qualitative Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts aus Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) wiedergegeben. Sie zeigt das hohe Risiko und eben daraus die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Krankheit auch nach Deutschland kommen kann:

„Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material wird als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Eintrags durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird im Sinne eines „worst case scenario“ als hoch bewertet. Das Risiko einer Einschleppung durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen wird als mäßig eingeschätzt. Das Risiko eines Eintrags der ASP durch direkten Kontakt zwischen infizierten Wildschweinen wird als mäßig beurteilt.“

Übertragen wird das Virus durch direkten Kontakt von Schwein zu Schwein. Von Hausschwein zu Hausschwein, von Wildschwein zu Wildschwein aber auch von Hausschwein zu Wildschwein und umgekehrt. Das heißt, es kann bei offenen Haltungsformen des Hausschweins zur Übertragung auf das Wildschwein kommen und umgekehrt. Das Virus ist im Blut und Gewebe der infizierten Tiere und wird mit allen Sekreten und Exkreten ausgeschieden (Speichel, Urin, Kot, Sperma). Aber insbesondere der Kontakt zu Blut von infizierten Schweinen stellt einen höchst ansteckenden Übertragungsweg dar. Neben der direkten Übertragung ist ebenso eine indirekte Übertragung über virusbehaftete Kleidung, Futtermittel, Schlacht-/Speiseabfälle oder Gülle und Mist möglich. Auch der Mensch kann nach Kontakt zu infizierten Tieren z. B. über schmutzige Hände das Virus übertragen. Das Virus der ASP ist sehr widerstandsfähig und hält sich in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten, Blut und auch in gepökelten oder geräucherten Waren monatelang.

Eine mögliche Quelle für die Einschleppung der Krankheit nach Bayern ist die Verfütterung oder der Kontakt zu nicht oder ungenügend erhitzten, virushaltigen Fleisch- oder Speiseabfällen (auch Schinken, Salami, etc.). Eine besondere Gefahr stellen hierbei die Wildschweine dar, die sich z. B. an Mülltonnen bedienen und hier an Nahrungsmittel aus Ländern kommen können, in denen die Afrikanische Schweinepest bereits vorkommt. An den einschlägigen Autobahnen mit viel Fernverkehr aus östlichen EU-und Nicht-EU-Ländern wurden auf den Rastplätzen bereits mehrsprachige Warnschilder angebracht. Darauf wird in sechs Sprachen dringend darauf hingewiesen, dass sämtlicher anfallender Reiseabfall und insbesondere Lebensmittelreste in die dafür vorgesehenen, verschlossenen Abfallbehälter entsorgt werden.

Wie erkennt man nun als Jäger die Symptome der Afrikanischen Schweinepest?

Generell unterscheiden sich die Krankheitssymptome nicht von denen der Klassischen Schweinepest (KSP). Aufgrund eines sehr variablen Krankheitsbildes kann aber eine sichere Diagnose der ASP ausschließlich im Labor durchgeführt werden. Es gibt aber Anzeichen, die auf eine Erkrankung mit ASP hinweisen.  Das Friedrich-Loeffler-Institut unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Verlaufsformen der Krankheit:

Perakuter Verlauf der Krankheit:
Bei dieser Form, die durch ein hoch virulentes Virus hervorgebracht wird, verenden die infizierten Tiere innerhalb weniger Tage ohne vorher charakteristische Krankheitssymptome aufzuweisen. (Mortalität 100%)

Akuter Verlauf der Krankheit:
Diese Form ist gekennzeichnet durch lang anhaltendes Fieber, Appetitlosigkeit, allgemeine Schwäche, Atembeschwerden und plötzlichen Tod. Die infizierten Tiere weisen oft Rötungen und Verfärbungen, besonders im Bereich der Ohren, des Schwanzes, der unteren Extremitäten und des Unterbauches auf. Blutiger Durchfall kann ebenfalls zu den Symptomen gezählt werden. Beim Aufbrechen der infizierten oder verendeten Tiere treten meist punkt- oder flächenhafte Blutungen in der Haut und den inneren Organen auf. Die Milz ist oft stark vergrößert. (Mortalität 100%)

Subakuter Verlauf der Krankheit:
Bei diesem Verlauf werden meist weniger intensive Krankheitssymptome beobachtet. Neben wellenförmig verlaufendem Fieber und Appetitlosigkeit und allgemeiner Schwäche können die Tiere Zeichen einer Lungenentzündung aufweisen. Auch häufige Fehlgeburten können auftreten. Auch die Rötungen und Verfärbungen können wie beim akuten Verlauf auftreten, sind aber meist weniger deutlich ausgeprägt. (Mortalität 30-70%)

Chronischer Verlauf der Krankheit:
Diese Form des Krankheitsverlaufs ist selten. Es können dabei kaum charakteristische Krankheitssymptome festgestellt werden. Häufig kommen bakterielle Sekundärkrankheiten hinzu und der Nachweis der ASP wird nochmals erschwert. Die Tiere sind aber über sehr lange Zeit ansteckend.

Ein Schwein, das die Krankheit überlebt, kann noch über Monate hinweg das Virus ausscheiden.
Die Afrikanische Schweinepest ist nicht auf den Menschen übertragbar. Fleischprodukte, die aus ASP-infizierten Wild- oder Hausschweinen hergestellt wurde, sind dabei für Mensch und Hund nicht gefährlich und könnten sogar ohne gesundheitliche Auswirkungen verzehrt werden. Mensch und Hund können aber beim Kontakt mit ASP-kontaminiertem Material zur Verbreitung der Viruserkrankung beitragen.

Was können Jäger (vorbeugend) tun?

  • Jäger sollten sich kontinuierlich an den Überwachungsprogrammen und am Monitoring beteiligen. Möglichst jedes Stück Fallwild und krank erlegtes Schwarzwild sollte untersucht werden. Es reicht, wenn entweder Milz, Lymphknoten und/oder Rachenmandeln (ca. 30 g je Organ), Flüssigkeit aus der Körperhöhle, Bluttupfer oder Skelettreste bei starker Verwesung zur Untersuchung gebracht werden.
  • Der unmittelbare Kontakt der Jagdhunde zu Fallwild und bereits erlegten Wildschweinen sollte wenn möglich vermieden werden. Auch wenn für den Hund selbst keine Gefahr besteht, so kann er zur ungewollten Verbreitung beitragen.
  • Die Kirrungen sollten auf keinen Fall mit Schwarzwildaufbruch, Speiseabfällen oder Schlachtabfällen bestückt werden. Auch Abfallprodukte (zB. Schwarte oder Knochen), die beim Zerwirken anfallen, sollten unbedingt auch als Abfall entsorgt werden. Fütterungen müssen unbedingt unterlassen werden.
  • Bei Auffälligkeiten sollte sofort das Veterinäramt informiert werden. Auffälligkeiten können Fallwild, abgekommene Tiere mit mangelnder Scheu oder besondere Merkmale an erlegten Tieren sein.


Foto: J. KellerZu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen gehört aber die konsequente Bejagung der Schwarzwildpopulation, da sich bei hohen Beständen Krankheiten viel leichter ausbreiten. Es müssen dringend alle möglichen jagdlichen Möglichkeiten zur Bestandsreduktion des Schwarzwildes ausgenutzt werden:

  • Das wichtigste Mittel ist die Durchführung revierübergreifender Drückjagden. Dabei sind selbstverständlich von allen Revierinhabern überjagende Hunde zu dulden.
  • Es müssen bei allen Jagdarten gezielt auch Bachen erlegt werden. Nur so reduziert man die reproduktionsfähigen Mitglieder einer Schwarzwildpopulation und kann so bestandsregulierend eingreifen. Auf Grund der prekären derzeitigen Situation muss dabei auch bereits vor dem Auftreten der Krankheit in Deutschland darüber nachgedacht werden, ob die Verfolgung des Straftatbestandes wegen eines fahrlässigen Abschusses einer laktierenden Bache ausgesetzt werden sollte.
  • Der Einsatz der Nachtsichttechnik würde in vielen Fällen eine konsequente Bejagung ergänzen. Eine eindeutige Ansprache des Wildes ist dadurch gegeben und in vielen Fällen wird mit Hilfe des Nachtzielgeräts ein sauber angetragener, tierschutzgerechter Schuss überhaupt erst möglich. So würde die Nachtjagd mittels technischer Hilfsmittel zu einer effektiveren Jagdform. In Bayern ist bereits mit einer Sondergenehmigung vom Landratsamt der Einsatz von Vorsatz-Nachtsichtgeräten möglich. Die Jäger, die diese Technik benutzen, haben erste positive Erfahrungen gemacht, vor allem, weil sie bei der Nachtjagd nicht mehr auf wolkenfreie Mondnächte angewiesen sind.

Eine weitere ergänzende Maßnahme ist die Anlage von Schussschneisen in landwirtschaftlichen Nutzflächen. Diese sollten immer in Absprache zwischen dem Landwirt und dem Jäger angelegt werden und vereinfachen die Schwarzwildbejagung im Feld. Die Schussschneisen sollten wenn möglich auch gleich bei der Aussaat mit eingelegt werden. Bewegungsmuster und Aufenthaltsorte der Wildschweine können so schon im Jahresverlauf ausgekundschaftet werden.

  • Anreizsysteme, wie etwa Abschussprämien und kostenfreie oder zumindest kostenreduzierte Trichinenuntersuchungen könnten als unterstützende Maßnahmen seitens der Behörden das Umdenken in der Jägerschaft fördern. Auch eine finanzielle Förderung des Hundeeinsatzes bei Drückjagden und Nachsuchen wäre denkbar und wünschenswert.
  • Nur eine Kombination aus allen genannten jagdlichen Möglichkeiten kann zu einer ausreichenden Bestandsreduktion des Schwarzwildes führen. Die Jäger sind in der Pflicht, ihren Beitrag bei der Abwehr dieser hochinfektiösen Krankheit zu leisten. Denn wenn die Afrikanische Schweinepest einmal Fuß gefasst hat, ist es enorm schwierig, sie wieder aus Deutschland herauszubekommen. Nur ein modernes Management mit effektiven Bejagungsstrategien, die zu einer eindeutigen Reduktion der Schwarzwildbestände führen, kann dies bewirken. Die Zeit der „Schwarzwildbewirtschaftung“ ist längst vorbei. Jäger, die so denken, sind als Jagdpächter ungeeignet!

Sollten alle jagdlichen Bestreben zur Bestandsreduktion des Schwarzwildes keinen Erfolg bringen, wird auch die Verwendung von Mitteln zur Immunokontrazeption kein Tabu mehr sein. Bei dieser Art „Impfung“ werden die Wildschweine unfruchtbar gemacht und so ein weiterer Bestandsanstieg verhindert. In dicht besiedelten Gebieten ist der Einsatz zwar schwieriger, Studien aus England zeigen allerdings, dass eine Impfung von Wildschweinen mittels Futterköder möglich ist. Dies könnte durch behördliche Anordnung durchgesetzt werden, um zum Beispiel auch in Jagdrevieren die Bestände zu regulieren, in denen die dort eingesetzte Bejagungsstrategie keinen Erfolg gebracht hat. Der Einsatz dieses Mittels als ultima ratio würde allerdings ein Versagen der derzeitigen Jagd aufzeigen. Noch ist es möglich durch konsequente Bejagung die Schwarzwildbestände zu regulieren. Allerdings müssten dabei alle Interessensgruppen an einem Strang ziehen. Jäger, Landwirte und Förster, genauso wie die zuständigen Behörden.

Markus Philipp/ÖJV Bayern (gekürzte und überarbeitete Fassung)
Stand: 27.03.2018